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   BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05   

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https://dejure.org/2008,7952
BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05 (https://dejure.org/2008,7952)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - IX ZB 197/05 (https://dejure.org/2008,7952)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 197/05 (https://dejure.org/2008,7952)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Unterschreitens des Regelsatzes von 15 v.H. der Berechnungsgrundlage als Vergütung des Treuhänders in anderen Fällen als denen einer vorzeitigen Verfahrensbeendigung

  • Judicialis

    InsVV § 13 Abs. 1 Satz 1; ; InsVV § 13 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 13 § 3 Abs. 2 lit d
    Vergütung des Treuhänders bei während des Insolvenzverfahrens wieder erlangter Zahlungsfähigkeit des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Maßgebend ist, dass erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang eines Treuhänders vorliegen (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, NZI 2005, 567, 569; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 f unter II. 2. zum Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs beim Schuldner während des vereinfachten Insolvenzverfahrens).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Geklärt ist auch, dass die Berechnungsgrundlage der Treuhändervergütung nach den § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV, §§ 35, 36 InsO einen Erbanfall beim Schuldner während des vereinfachten Insolvenzverfahrens umfasst, ohne dass - wie früher nach § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 3 VergVO - eine Begrenzung durch den Gesamtbetrag der angemeldeten Insolvenzforderungen stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 zum Erbanfall während des Regelinsolvenzverfahrens).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Die Bemessung von Zuschlägen oder Abschlägen vom Regelsatz des § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV ist ebenso wie bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr einer Verschiebung der Maßstäbe mit sich bringt (zur Verwaltervergütung zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618, 619 Rn. 3; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 184/04, Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZA 16/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der kraft Gesetzes - hier § 7 InsO - statthaften Rechtsbeschwerde beurteilen sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über dieses Rechtsmittel (BGH, Beschl. v. 23. September 2003 - VI ZA 16/03, NJW 2003, 3781, 3782 unter III. a.E.).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05

    Voraussetzungen der Herabsetzung de Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Maßgebend ist, dass erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang eines Treuhänders vorliegen (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, NZI 2005, 567, 569; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 f unter II. 2. zum Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs beim Schuldner während des vereinfachten Insolvenzverfahrens).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05
    Auch soweit es zur Begründung seiner Entscheidung § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV in der Fassung vom 19. August 1998 mit heranzieht, ist dies nicht zu beanstanden, weil diese Vorschrift gemäß § 19 Abs. 1 InsVV im Beschwerdefall noch anwendbar war (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 60/05, ZInsO 2008, 555 Rn. 8).
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